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Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Wahlberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die spätestens am 09. Juni 2024, das 16. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben, am Stichtag (23. März 2024) in einer österreichischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz hatten oder auf Antrag als Auslandsösterreicher in der Europawählerevidenz eingetragen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Weiters sind Unionsbürger mit einem Hauptwohnsitz in Österreich, die auf Antrag bei ihrer Hauptwohnsitzgemeinde in die Europawählerevidenz eingetragen sind, wahlberechtigt.
Achtung - geänderte Wahlzeiten in den Wahlsprengeln 2 - 10, neues Wahllokal für Wahlsprengel 6 !!
Jeder Wahlberechtigte, der im Wählerverzeichnis der Gemeinde Gföhl für die Europawahl am 09. Juni 2024 eingetragen ist, kann am Wahltag seine Stimme im dafür vorgesehenen Sprengelwahllokal mit dem amtlichen Stimmzettel, welcher im Wahllokal ausgehändigt wird, abgeben. Jeder Wahlberechtigte erhält per Post die amtliche Wahlinformation. Bitte diese Verständigungskarte und einen Ausweis zur Stimmabgabe mitnehmen!
StadtsaalEingang Sparkassenstraße
Volksschule GföhlErnest-Thum-Straße 4
Kundmachung Wahlvorschläge
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben.
Beantragung Wahlkarte
- schriftlich bis Mittwoch, 05. Juni 2024per Mail: gemeinde@gfoehl.gv.atper Fax: 02716/6326-26per Post: 3542 Gföhl, Hauptplatz 3Die Identität ist nachzuweisendurch Anschluss einer Kopie des Reisepasses, eines Lichtbildausweises oder der Kopie einer Urkunde bzw. amtlichen Bescheinigungoder Angabe des Antragscodesoder bei elektronischer Einbringung durch eine qualifizierte elektronische SignaturBeantragung WahlkarteVollmacht Abholung Wahlkarte andere PersonNützen Sie auch die Möglichkeit des elektronischen Wahlkartenantrages (Angabe Reisepassnummer oder Zugangscode bzw. Beantragung mittels Bürgerkarte oder Handysignatur). - mündlich bis Freitag, 07. Juni 2024, 12.00 UhrDer mündliche Antrag ist persönlich bei der Gemeinde zu stellen und ist die Identität durch ein Dokument nachzuweisen.Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an den Antragsteller oder eine von ihm bevollmächtigte Person möglich ist.
- schriftlich bis Mittwoch, 05. Juni 2024
Die Identität ist nachzuweisen
Beantragung WahlkarteVollmacht Abholung Wahlkarte andere Person
Nützen Sie auch die Möglichkeit des elektronischen Wahlkartenantrages (Angabe Reisepassnummer oder Zugangscode bzw. Beantragung mittels Bürgerkarte oder Handysignatur).
- mündlich bis Freitag, 07. Juni 2024, 12.00 Uhr
Der mündliche Antrag ist persönlich bei der Gemeinde zu stellen und ist die Identität durch ein Dokument nachzuweisen.Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an den Antragsteller oder eine von ihm bevollmächtigte Person möglich ist.
Telefonisch kann keine Wahlkarte beantragt werden !
Die Wahlkarte wird persönlich an den Antragsteller ausgefolgt bzw. an die gewünschte Adresse mittels Einschreiben zugesandt (sofern ein postalisches Einlangen vor dem Wahltag gegeben ist). Bei Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur erfolgt die Übermittlung per Standardpost. Die Ausfolgung der Wahlkarte kann auch an eine vom Antragsteller schriftlich bevollmächtige Person erfolgen.
Die ausgehändigten Wahlunterlagen umfassen die Wahlkarte, ein blaues Wahlkuvert, den amtlichen Stimmzettel, eine Liste der Bewerber und ein Informationsblatt betreffend die Stimmabgabe mittels Wahlkarte.
Stimmabgabe per Briefwahl
Sofort nach Erhalt der Wahlkarte kann der Wähler sein Stimmrecht wahrnehmen. Nach erfolgter Wahl wird der amtliche Stimmzettel in das Wahlkuvert gelegt und anschließend in die Wahlkarte zurückgelegt. Danach wird die Wahlkarte vom Wähler eigenhändig unterschrieben (eidesstattliche Erklärung, dass das Wahlrecht persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgeübt wurde) und verschlossen. Anschließend ist die Briefwahlkarte an die bezeichnete Bezirkswahlbehörde zu übermitteln.Die Wahlkarte muss spätestens bis zum Wahltag, Sonntag, 09. Juni 2024 um 17.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde in Krems an der Donau eingelangt sein.Die Briefwahlkarte kann auch in einem beliebigen Wahllokal in Österreich während der Öffnungszeiten abgegeben werden.
Befindet sich ein Wahlberechtigter am Wahltag nicht in seinem Wohnsitzsprengel, so kann er mit einer Wahlkarte in einem Wahllokal einer anderen österreichischen Gemeinde seine Stimme abgeben.
Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, in das Wahllokal zu kommen, kann beim Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte verlangt werden, dass diese Person von der fliegenden Wahlbehörde besucht wird. Am Wahltag wird diese Person dann von der Wahlbehörde an der angegebenen Adresse besucht.
Für verloren gegangene Wahlkarten dürfen keine Duplikate ausgestellt werden!
Weitere Informationen zur Europwahl finden Sie auch hier!
Auskunft: Eva Schwarz, Tel. 02716/6326-19
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