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Landtagswahl am 29. Jänner 2023 - Wahlinformation

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die am Stichtag (18. November 2022) in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich ihren Hauptwohnsitz haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und spätestens am 29. Jänner 2023 das 16. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben oder auf Antrag als Auslandsniederösterreicher in der Landes-Wählerevidenz eingetragen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.


Stimmabgabe im Sprengelwahllokal

Jeder Wahlberechtigte, der im Wählerverzeichnis der Gemeinde Gföhl für die Landtagswahl am 29. Jänner 2023 eingetragen ist, kann am Wahltag seine Stimme im dafür vorgesehenen Sprengelwahllokal mit dem amtlichen Stimmzettel, welcher im Wahllokal ausgehändigt wird, abgeben. 

Jeder Wahlberechtigte erhält per Post die amtliche Wahlinformation. Bitte diese Verständigungskarte und einen Ausweis zur Stimmabgabe mitnehmen!


Wahlsprengel, Wahllokale u. Wahlzeiten

SprengelBezeichnungWahllokalWahlzeit
1Gföhl

Stadtsaal
Eingang Sparkassenstraße

8 - 15 Uhr
2Gföhleramt

Volksschule Gföhl
Ernest-Thum-Straße 4

8 - 12 Uhr
3GroßmottenWaldviertler Raststube
Großmotten 63
8 - 12 Uhr




4Litsch-,Wurfenthalgraben, Garmanns,
Lengenfelderamt, Mittelbergeramt
Volksschule Gföhl
Ernest-Thum-Straße 4
8 - 12 Uhr




5Moritzreith, Neubau, GrottendorfGasthaus Staar
Moritzreith 21
8 - 12 Uhr




6Rastbach, ReislingPfarrzentrum
Rastbach 22
8 - 12 Uhr




7Reitternehemaliges Kühlhaus
Reittern 27
8 - 12 Uhr




8SeebDorfzentrum Seeb
Seeb 48
8 - 12 Uhr




9Obermeisling, UntermeislingFeuerwehrhaus
Untermeisling 71
8 - 12 Uhr




10Felling, HohensteinVereins- u. Feuerwehrhaus Felling
Felling 54
8 - 12 Uhr




Landeswahlvorschlag

Kreiswahlvorschlag Wahlkreis 9 - Krems an der Donau



Wahlkarten

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben und ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben wollen.

Erklärvideo zu Wahlkarten:


Beantragung einer Wahlkarte

  • schriftlich bis Mittwoch, 25. Jänner 2023
  • Die Identität ist nachzuweisen
    • durch Anschluss einer Kopie des Reisepasses, eines Lichtbildausweises oder der Kopie einer Urkunde bzw. amtlichen Bescheinigung
    • oder Angabe des Antragscodes oder Reispassnummer
    • oder bei elektronischer Einbringung durch eine qualifizierte elektronische Signatur

Formular schriftliche Beantragung Wahlkarte
Formular Vollmacht Abholung Wahlkarte


  • Nützen Sie auch die Möglichkeit des elektronischen Wahlkartenantrages (Angabe Reisepassnummer oder Zugangscode bzw. Beantragung mittels Bürgerkarte oder Handysignatur).

Wahlkartenantrag


  • mündlich bis Freitag, 27. Jänner 2023, 12.00 Uhr
    • Der mündliche Antrag ist persönlich bei der Gemeinde zu stellen und ist die Identität durch ein Dokument nachzuweisen.
      Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an den Antragsteller oder eine von ihm bevollmächtigte Person möglich ist.
  • Telefonisch kann keine Wahlkarte beantragt werden !
    • Die Wahlkarte wird persönlich an den Antragsteller ausgefolgt bzw. an die gewünschte Adresse mittels Einschreiben und RSb zugesandt (sofern ein postalisches Einlangen vor dem Wahltag gegeben ist). Die Ausfolgung der Wahlkarte kann auch an eine vom Antragsteller schriftlich bevollmächtige Person erfolgen.
  • Die ausgehändigten Wahlunterlagen umfassen die Wahlkarte, ein blaues Wahlkuvert mit der aufgedruckten Nummer des Wahlkreises, den amtlichen Stimmzettel, ein Überkuvert und ein Informationsblatt betreffend die Stimmabgabe mittels Wahlkarte.


Stimmabgabe mit einer Wahlkarte

  • Stimmabgabe per Briefwahl
    • Sofort nach Erhalt der Wahlkarte kann der Wähler sein Stimmrecht wahrnehmen. Nach erfolgter Wahl wird der amtliche Stimmzettel in das Wahlkuvert gelegt und dieses anschließend in die Wahlkarte zurückgelegt. Danach wird die Wahlkarte vom Wähler eigenhändig unterschrieben (eidesstattliche Erklärung, dass das Wahlrecht persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgeübt wurde), verschlossen und in das voradressierte Überkuvert gelegt und dieses ebenfalls verschlossen. Anschließend ist die Briefwahlkarte an die bezeichnete Gemeindewahlbehörde zu übermitteln.
      Die Wahlkarte muss spätestens bis zum Wahltag, Sonntag, 29. Jänner 2023 um 06.30 Uhr, bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde eingelangt sein.
      Die Briefwahlkarte kann auch im Wahllokal jener Sprengelwahlbehörde, in deren Wählerverzeichnis der Wähler eingetragen ist, während der Öffnungszeiten abgegeben werden.


  • Stimmabgabe am Wahltag in einem Wahllokal (Inland)
    • Befindet sich ein Wahlberechtigter am Wahltag nicht in seinem Wohnsitzsprengel, so kann er mit einer Wahlkarte in einem Wahllokal einer anderen niederösterreichischen Gemeinde seine Stimme abgeben.


  • Stimmabgabe am Wahltag vor der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde
    • Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, in das Wahllokal zu kommen, kann beim Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte verlangt werden, dass diese Person von der fliegenden Wahlbehörde besucht wird. Am Wahltag wird diese Person dann von der Wahlbehörde an der angegebenen Adresse besucht.

Für verloren gegangene Wahlkarten dürfen keine Duplikate ausgestellt werden!



Weitere Informationen zur Landtagswahl finden Sie auch hier !

Auskunft erhalten Sie bei: 

Eva Schwarz
Tel.: +43 2716 6326 19
Mail: eva.schwarz@gfoehl.gv.at


Stadtgemeinde Gföhl
Hauptplatz 3, A-3542 Gföhl, Tel.: 02716 6326-0, Fax: 02716 6326-26
E-mail: gemeinde@gfoehl.gv.at; Internet: www.gfoehl.gv.at