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Wahlberechtigt sind Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die am Stichtag (18. November 2022) in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich ihren Hauptwohnsitz haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und spätestens am 29. Jänner 2023 das 16. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben oder auf Antrag als Auslandsniederösterreicher in der Landes-Wählerevidenz eingetragen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Jeder Wahlberechtigte, der im Wählerverzeichnis der Gemeinde Gföhl für die Landtagswahl am 29. Jänner 2023 eingetragen ist, kann am Wahltag seine Stimme im dafür vorgesehenen Sprengelwahllokal mit dem amtlichen Stimmzettel, welcher im Wahllokal ausgehändigt wird, abgeben.
Jeder Wahlberechtigte erhält per Post die amtliche Wahlinformation. Bitte diese Verständigungskarte und einen Ausweis zur Stimmabgabe mitnehmen!
StadtsaalEingang Sparkassenstraße
Volksschule GföhlErnest-Thum-Straße 4
Landeswahlvorschlag
Kreiswahlvorschlag Wahlkreis 9 - Krems an der Donau
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben und ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben wollen.
Erklärvideo zu Wahlkarten:
Formular schriftliche Beantragung WahlkarteFormular Vollmacht Abholung Wahlkarte
Für verloren gegangene Wahlkarten dürfen keine Duplikate ausgestellt werden!
Weitere Informationen zur Landtagswahl finden Sie auch hier !
Auskunft erhalten Sie bei:
Eva SchwarzTel.: +43 2716 6326 19Mail: eva.schwarz@gfoehl.gv.at
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