Eintragungszeitraum für die Volksbegehren "RÜCKTRITT BUNDESREGIERUNG" und "KEINE IMPFPFLICHT"

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Vom 20. Juni 2022 bis 27. Juni 2022 findet österreichweit der gemeinsame Eintragungszeitraum für die Volksbegehren "RÜCKTRITT BUNDESREGIERUNG" und "KEINE IMPFPFLICHT" statt.

In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, mit Ihrer Unterschrift 

  • in einem beliebigen Eintragungslokal in Österreich oder
  • online mittels elektronischer Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte) unter www.bmi.gv.at/volksbegehren

ihre Zustimmung zu einem oder mehreren Volksbegehren zu erklären.

Stimmberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger(Innen), die spätestens am 27. Juni 2022 das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (Personen, die spätestens am 27. Juni 2022 ihren 16. Geburtstag feiern), vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und am Stichtag 16. Mai 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind.

Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da einen getätigte Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren bereits als gültige Eintragung für dieses zählt.

Eintragungslokal: Gemeindeamt Gföhl, 3542 Hauptplatz 3

Eintragungszeiten:
Montag, 20.06.2022, 07.00 – 16.00 Uhr
Dienstag, 21.06.2022, 07.00 – 20.00 Uhr
Mittwoch, 22.06.2022, 07.00 – 20.00 Uhr
Donnerstag, 23.06.2022, 07.00 – 16.00 Uhr
Freitag, 24.06.2022, 07.00 – 16.00 Uhr
Samstag, 25.06.2022, 08.00 – 12.00 Uhr
Sonntag, 26.06.2022, geschlossen
Montag, 27.06.2022, 07.00 - 16.00 Uhr


Text mit Begründung "RÜCKTRITT BUNDESREGIERUNG"

Text mit Begründung "KEINE IMPFPFLICHT"