Gföhl > Sicherung > Bürgerservice > Aktuelles

Eintragungszeitraum für 7 Volksbegehren

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Vom 02. Mai 2022 bis 09. Mai 2022 findet österreichweit der gemeinsame Eintragungszeitraum für die Volksbegehren "Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren", "Arbeitslostengeld RAUF!", "NEIN zur Impfpflicht", "Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!", "Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!", "Stoppt Lebendtier-Transportqual" und "Mental Health Jugendvolksbegehren" statt.

In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, mit Ihrer Unterschrift 

  • in einem beliebigen Eintragungslokal in Österreich oder
  • online mittels elektronischer Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte) unter www.bmi.gv.at/volksbegehren

ihre Zustimmung zu einem oder mehreren Volksbegehren zu erklären.

Stimmberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger(Innen), die spätestens am 09. Mai 2022 das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (Personen, die spätestens am 09. Mai 2022 ihren 16. Geburtstag feiern), vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und am Stichtag 28. März 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind.

Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da einen getätigte Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren bereits als gültige Eintragung für dieses zählt.

Eintragungslokal: Gemeindeamt Gföhl, 3542 Hauptplatz 3

Eintragungszeiten:
Montag, 02.05.2022, 07.00 – 16.00 Uhr
Dienstag, 03.05.2022, 07.00 – 20.00 Uhr
Mittwoch, 04.05.2022, 07.00 – 20.00 Uhr
Donnerstag, 05.05.2022, 07.00 – 16.00 Uhr
Freitag, 06.05.2022, 07.00 – 16.00 Uhr
Samstag, 07.05.2022, 08.00 – 12.00 Uhr
Sonntag, 08.05.2022, geschlossen
Montag, 09.05.2022, 07.00 - 16.00 Uhr


Text mit Begründung Volksbegehren "Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren"

Text mit Begründung Volksbegehren "Arbeitslostengeld RAUF!"

Text mit Begründung Volksbegehren "NEIN zur Impfpflicht"

Text mit Begründung Volksbegehren "Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!"

Text mit Begründung Volksbegehren "Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!"

Text mit Begründung Volksbegehren "Stoppt Lebendtier-Transportqual"

Text mit Begründung Volksbegehren "Mental Health Jugendvolksbegehren"


Stadtgemeinde Gföhl
Hauptplatz 3, A-3542 Gföhl, Tel.: 02716 6326-0, Fax: 02716 6326-26
E-mail: gemeinde@gfoehl.gv.at; Internet: www.gfoehl.gv.at