Ende der Quarantäne-Regeln ab 1. August

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Wer keine Symptome hat, kann sich ab 1. August fast frei bewegen, auch wenn ein Test positiv ist. Einige Einschränkungen gelten trotzdem. 


Ab wann und wie lange gelten die Einschränkungen?

Ab einem positiven Antigen-Test (Nasenabstrich, auch zu Hause). Wenn ein nachfolgender PCR-Test negativ ist, gibt es keine Einschränkungen mehr. Freitesten ist nach 5 Tagen möglich.


Was gilt?

  • FFP2-Maske: muss getragen werden. Ausnahme: im Freien bei 2 Meter Abstand zu anderen Menschen
  • Arbeit: Arbeiten ist möglich wenn
    • FFP2-Maske getragen wird
    • nur Infizierte zusammentreffen
    • Ausnahmen gibt es für Risikogruppen (arbeiten nur bei geeigneten Schutzvorrichtungen) und vulnerablen Settings wie Krankenhäuser u. ä. (FFP2-Maske ist Pflicht). 
  • Freizeit: Besuch von Freizeiteinrichtungen mit FFP2-Maske ist erlaubt. Konsumation ist verboten! Also: Plaudern ja, Essen und Trinken neun
  • Betretungsverbot: für Krankenhäuser, Pflegeheime, Horte, Kindergärten, Volksschulen u. ä. (Ausnahme nur für MitarbeiterInnen)
  • Weitere Regelungen
    • die telefonische Krankmeldung ist wieder möglich
    • die Risikogruppen-Verordnung gilt wieder (Dienstfreistellung von Risikogruppen)



Dieses Infoschreiben dienst zur Information der Bevölkerung und wird regelmäßig aktualisiert.
Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht rechtsverbindlich.

Infoblatt NÖZSV_Ende der Quarantäne.pdf (0.82 MB)

Quelle: NÖZSV

Stand: 28.07.2022

Regelungen ab 1. August 2022 - Sozialministerium