NÖ Heizkostenzuschuss beantragen

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Bis einschließlich 30. März 2022 kann der Heizkostenzuschuss 2021/2022 bei der Gemeinde beantragt werden. Beachten Sie die angefügten Voraussetzungen.


Die Landesregierung hat auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister beschlossen, sozial bedürftigen NiederösterreicherInnen einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2021/2022 in Höhe von € 150,-- zu gewähren.


Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen zu beantragen. Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) entnehmen Sie bitte den unten angeführten Erläuterungen. Anträge können bis spätestens 30. März 2022 bei der Gemeinde gestellt werden. 

 

Antrag_NOe_Heizkostenzuschuss_2021_2022

Richtsatzeröhung ab 01.01.2022


Richtlinien_Noe_Heizkostenzuschuss_2021_2022