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Eintragungszeitraum für 4 Volksbegehren

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Vom 20. September 2021 bis 27. September 2021 findet österreichweit der gemeinsame Eintragungszeitraum für die Volksbegehren "Notstandshilfe", "Impfpflicht: Notfalls JA", "Impfpflicht: Striktes NEIN" und "Kauf Regional" statt.

In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, mit Ihrer Unterschrift 

  • in einem beliebigen Eintragungslokal in Österreich oder
  • online mittels elektronischer Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte) unter www.bmi.gv.at/volksbegehren

ihre Zustimmung zu einem oder mehreren Volksbegehren zu erklären.

Stimmberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger(Innen), die spätestens am 27. September 2021 das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (Personen, die spätestens am 27. September 2021 ihren 16. Geburtstag feiern), vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und am Stichtag 16. August 2021 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind.

Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da einen getätigte Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren bereits als gültige Eintragung für dieses zählt.

Eintragungslokal: Gemeindeamt Gföhl, 3542 Hauptplatz 3

Eintragungszeiten:
Montag, 20.09.2021, 07.00 – 16.00 Uhr
Dienstag, 21.09.2021, 07.00 – 20.00 Uhr
Mittwoch, 22.09.2021, 07.00 – 20.00 Uhr
Donnerstag, 23.09.2021, 07.00 – 16.00 Uhr
Freitag, 24.09.2021, 07.00 – 16.00 Uhr
Samstag, 25.09.2021, 08.00 – 12.00 Uhr
Sonntag, 26.09.2021, geschlossen
Montag, 27.09.2021, 07.00 - 16.00 Uhr


Text mit Begründung Volksbegehren "Notstandshilfe"

Text mit Begründung Volksbegehren "Impfpflicht: Notfalls JA"

Text mit Begründung Volksbegehren "Impfpflicht: Striktes NEIN"

Text mit Begründung Volksbegehren "Kauf Regional"




Stadtgemeinde Gföhl
Hauptplatz 3, A-3542 Gföhl, Tel.: 02716 6326-0, Fax: 02716 6326-26
E-mail: gemeinde@gfoehl.gv.at; Internet: www.gfoehl.gv.at