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Flächenwidmungsplan

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Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplans soll im Frühjahr 2021 gestartet werden.

Seitens der Stadtgemeinde wird auf Grund von kleineren Anpassungen sowie der erforderlichen Baulanderweiterung im Bereich Franz-Fux-Gasse sowie Donnersmarkstraße ein Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplans im gesamten Gemeindegebiet angestrebt.
Alle Grundeigentümer sind dazu eingeladen, im Anlassfall einen Änderungsantrag einzubringen, sodass etwaige Wünsche im Umwidmungsverfahren geprüft und mitberücksichtigt werden können.

Sie werden daher ersucht, Änderungsanträge bis spätestens Freitag, dem 19. März 2021, am Gemeindeamt schriftlich einzubringen! Später einlangende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Flächenwidmungsplan


Stadtgemeinde Gföhl
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