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Die warme Jahreszeit ist auch die Zeit der Rasenmäher, die in den Gärten vor sich hin brummen. Mit der Ruhe im eigenen Garten ist es dann vorbei, wenn ein Nachbar seinen Rasenmäher in Betrieb nimmt. In der Gemeinde Gföhl gibt es keine Lärmschutzverordnung, wie diese andere Gemeinden bereits erlassen mussten. Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir, folgende Ruhezeiten zu beachten:
An Werktagen zwischen 12 und 14 Uhr und von 20 bis 8 Uhr, bzw. an Sonn- und Feiertagen.
Eine gegenseitige Rücksichtnahme wird empfohlen. Wir hoffen nach wie vor auf das Verständnis und Einfühlungsvermögen, die eben für ein gedeihliches Miteinander erforderlich sind.
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