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Vom 17. April 2023 bis 24. April 2023 findet österreichweit der gemeinsame Eintragungszeitraum für die Volksbegehren "ECHTE Demokratie - Volksbegehren", "Lieferkettengesetz Volksbegehren", "Beibehaltung Sommerzeit", "Unabhängige JUSTIZ sichern", "GIS Gebühren NEIN", "BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!" und "Nehammer muss weg" statt.
In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, mit Ihrer Unterschrift
ihre Zustimmung zu einem oder mehreren Volksbegehren zu erklären.
Stimmberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger(Innen), die spätestens am 24. April 2023 das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (Personen, die spätestens am 24. April 2023 ihren 16. Geburtstag feiern), vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und am Stichtag 13. März 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind.
Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da einen getätigte Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren bereits als gültige Eintragung für dieses zählt.
Eintragungslokal: Gemeindeamt Gföhl, 3542 Hauptplatz 3
Eintragungszeiten:Montag, 17.04.2023, 07.00 – 16.00 UhrDienstag, 18.04.2023, 07.00 - 20.00 UhrMittwoch, 19.04.2023, 07.00 – 16.00 UhrDonnerstag, 20.04.2023, 07.00 – 16.00 UhrFreitag, 21.04.2023, 07.00 – 16.00 UhrSamstag, 22.04.2023, geschlossenSonntag, 23.04.2023, geschlossenMontag, 24.04.2023, 07.00 - 16.00 Uhr
Text mit Begründung "ECHTE-Demokratie - Volksbegehren"
Text mit Begründung "Lieferkettengesetz Volksbegehren"
Text mit Begründung "Beibehaltung Sommerzeit"
Text mit Begründung "Unabhängige JUSTIZ sichern"
Text mit Begründung "GIS-Gebühren NEIN"
Text mit Begründung "BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!"
Text mit Begründung "NEHAMMER MUSS WEG"
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